Ein starkes Zeichen für die Branche – und für Yavu® Partner in ganz Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat offiziell bestätigt: Die Anwendung des IRI® Filler-Systems ist eine kosmetische Behandlung – und bedarf keiner Heilpraktikererlaubnis. Damit wurde ein wichtiges Zeichen gesetzt, das nicht nur Rechtssicherheit für unsere Partner bringt, sondern auch Vertrauen bei Kundinnen schafft.
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Das Gericht stellte klar: Die Anwendung des IRI® Filler-Systems – bestehend aus dem IRI® Filler S600 und dem nadelfreien IRI® Pen – verletzt keine Hautschichten, ist nicht medizinisch einzuordnen und darf somit rechtmäßig in Kosmetikstudios eingesetzt werden. Eine Einschätzung, die unsere eigene Rechtsauffassung untermauert und durch zahlreiche Schulungen, Dokumentationen und Nutzungsverträge gestützt wird.
Kosmetikerinnen dürfen Faltenbehandlungen und Lippenbehandlungen mit Hyaluronsäure durchführen, sofern sie das geprüfte IRI® Filler-System verwenden.
Das Urteil schützt vor rechtlichen Grauzonen, sofern das Drei-Säulen-Sicherheitskonzept eingehalten wird.
Auch das Werbeverbot wurde aufgehoben – Studios dürfen die Behandlung rechtssicher bewerben.
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Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich ausdrücklich auf die Kombination aus:
Originalgerät (IRI® Pen)
Zertifizierter Hyaluronsäure (IRI® Filler S600)
Schulung mit Lizenzvertrag
Nur mit dieser Kombination bleibt die Anwendung im kosmetischen Rahmen. Alles andere – etwa der Einsatz von Fremdprodukten oder nicht autorisierten Geräten – ist nicht erlaubt und kann weiterhin rechtlich geahndet werden.
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Wir freuen uns, dass unsere Partner nun gestärkt und mit neuer Klarheit arbeiten können. Mit der offiziellen Einordnung als kosmetische Behandlung ist der Weg frei für eine sichere, effektive und legale Anwendung.
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ÜBER DEN AUTOR
Ira Yasmin Lehmann
Ira Yasmin Lehmann ist Gründerin der Intercosmetics GmbH und Erfinderin des IRI® Filler-Systems für nadelfreie Hyaluronbehandlungen im Kosmetikbereich.
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